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Steuerrecht
19.06.2018
Steuerrecht
FG Rheinland-Pfalz: Keine tatsächliche Verständigung mit dem FA über Hinterziehungszinsen

Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 12.4.2018 – 6 K 2254/17 - entschieden: Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung kann weder schriftlich noch mündlich der Verzicht des FA auf Festsetzung von Hinterziehungszinsen sein.

(Leitsatz der Redaktion)

--> Das FG hat die Revision nicht zugelassen. S. auch FG Rheinland-Pfalz, PM vom 30.5.2018.

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