BFH: Keine steuerfreie Kreditgewährung bei echter Factoring-Leistung
Der BFH hat im Urteil vom 15.5.2012 – XI R 28/ 10 – entschieden: Kauft ein Unternehmer Honorarforderungen von Ärzten gegen ihre Patienten unter Übernahme des Ausfallrisikos (sog. echtes Factoring) gegen sofortige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, liegt auch dann keine steuerfreie Kreditgewährung des Unternehmers (Factors) an die Ärzte vor, wenn der Unternehmer in der zugrunde liegenden Kaufpreisvereinbarung und in den Abrechnungen neben den Factoringgebühren getrennt einen sog. pauschalen Vorfinanzierungszins ausweist.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2145-1 unterwww.betriebs-berater.de