FG Düsseldorf: Keine schuldbefreiende Wirkung bei fehlerhafter Auszahlung auf ein nicht autorisiertes Konto durch FA
Das FG Düsseldorf hat durch Urteil vom 5.5.2010 – 4 K 3880/09 AO – entschieden: Aufgrund der ausdrücklichen Anweisung beider Ehegatten in der Einkommensteuererklärung, den Erstattungsbetrag auf ein bestimmtes Konto zu überweisen, darf das FA diesen Betrag nicht auf ein anderes Konto überweisen; sonst tritt keine schuldbefreiende Wirkung ein.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1301-5 unter www.betriebs-berater.de