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Steuerrecht
10.08.2020
Steuerrecht
BFH: Keine doppelte Berücksichtigung von lediglich einmal getragenem Aufwand des Steuerpflichtigen

Der BFH hat mit Urteil vom 28.4.2020 – IX R 14/19 – entschieden: Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemachte Anschaffungskosten führen zu einer Minderung des AfA-Volumens und stehen insoweit einer Weiterführung der AfA entgegen.

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