BFH: Keine begünstigte Handwerkerleistung für die Erschließung einer öffentlichen Straße
Der BFH hat mit Urteil vom 28.4.2020 – VI R 50/17 – wie folgt entschieden:
NV: Die Erschließung einer öffentlichen Straße steht nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen, der aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung zum Erschließungsbeitrag herangezogen wird.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext: BB-ONLINE BBL2020-2133-4