BFH: Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Herstellung einer öffentlichen Mischwasserleitung
Der BFH hat mit Urteil vom 21.2.2018 – VI R 18/16 - entschieden: Der von § 35a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 EStG vorausgesetzte räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes ein Baukostenzuschuss erhoben wird.