BFH: Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner vor Einführung des LPartG
Der BFH hat mit Urteil vom 26.6.2014 - III R 14/05 - wie folgt entschieden: Die Partner einer Lebensgemeinschaft können für Jahre, in denen das LPartG noch nicht in Kraft war, keine Zusammenveranlagung wählen.
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