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Steuerrecht
11.10.2011
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Keine Vorsteuer aus Rechnungen eines „Hochpreisers"

Das FG Düsseldorf hat durch Urteil vom 10.10.2011 - 1 K 1156/07 U - entschieden: „Hochpreiser" werden zum Schein als vermeintliche Zwischenhändler in den Verkauf von gebrauchten Nutzfahrzeugen eingeschaltet, wenn der tatsächliche Ver-äußerer und der tatsächliche Erwerber übereingekommen sind, einen Teil des zwischen ihnen vereinbarten Kaufpreises „schwarz" zu zahlen, um dem Veräußerer eine entsprechende Steuerverkürzung zu ermöglichen. In einem derartigen Fall stehe - so der 1. Senat - dem Erwerber des Nutzfahrzeugs mangels Identität von Rechnungsaussteller und tatsächlich leistendem Unternehmer kein Vorsteuerabzug aus der ihm vom „Hochpreiser" erteilten Rechnung zu.

Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2581-5 unter www.betriebs-berater.de

(DUV vom 10.10.2011)

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