BFH: Keine Verlustverrechnungsbeschränkungen für private Veräußerungsgeschäfte auf der Ebene der Investmentfonds
Der BFH hat im Urteil vom 18.9.2012 – VIII R 45/ 09 – entschieden: Die in § 17 AuslInvestmG enthaltene Verweisung auf private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) dient allein der Definition der ausschüttungsgleichen Erträge, führt aber nicht zur Anwendung der Regelungen über die Verlustverrechnungsbeschränkungen auf der Ebene des Investmentfonds.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-3106-1 unter www.betriebs-berater.de