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Steuerrecht
01.09.2011
Steuerrecht
OVG Thüringen: Keine Untersagung der „Bettensteuer“ in Erfurt

Das Thüringer OVG hat im Beschluss vom 17.8.2011 – 3 EN 1514/10 – aufgrund eines Eilantrags entschieden: Die Satzung der Stadt Erfurt über die Erhebung einer sog. Kulturförderabgabe, in der Öffentlichkeit auch als „Bettensteuer“ bezeichnet, darf vorläufig weiterhin erhoben werden. Zunächst sei nicht erkennbar, dass die Abgabensatzung der Stadt Erfurt offensichtlich ungültig sei. Bei der „Kulturförderabgabe“ handele es sich möglicherweise um eine örtliche Aufwandsteuer, die von der Stadt erhoben werden dürfe. Eine nähere Überprüfung der Satzung müsse dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren vorbehalten bleiben. Die Erhebung der Abgabe sei für die Antragstellerin auch nicht mit solchen Nachteilen verbunden, die es rechtfertigten, die Satzung bereits vor einer Entscheidung über den Normenkontrollverfahren außer Vollzug zu setzen.
(Quelle: PM Thüringer OVG vom 26.8.2011)

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