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Steuerrecht
05.11.2012
Steuerrecht
FG Baden-Württemberg: Keine USt auf private „ebay“-Verkäufe

Das FG Baden-Württemberg hat im Urteil vom 18.7.2012 – 14 K 702/10 – entschieden: Die Internetauktionsplattform ebay wurde vorliegend nicht dazu benutzt, um auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität, eine Vielzahl von Gegenständen zu angemessenen Entgelten weiterveräußern zu können. Die Tätigkeit der Klägerin (Pelzmäntel und -jacken im Internet anzubieten und zu verkaufen) war nicht von Beginn an auf unbestimmte Zeit angelegt. Die Verkaufstätigkeit über das ebay-Konto dauerte von April 2004 bis Mai 2005, insgesamt 13 Monate. Darüber hinaus beteiligte sich die Klägerin im Streitfall nicht wie ein Händler am Markt. Die Voraussetzung eines händlerähnlichen Tätigwerdens am Markt erfüllt insbesondere derjenige, der Anund Verkäufe planmäßig mit auf Güterumschläge gerichteter Absicht tätigt. Ob jemand durch eine Veräußerung in Wettbewerb zu anderen Händlern tritt, ist nicht entscheidend. Es braucht daher nicht stets geprüft zu werden, ob tatsächlich eine Wettbewerbssituation vorliegt, weil es sich auch insoweit nur um eines unter mehreren möglichen Beweisanzeichen, nicht um ein unerlässliches Begriffsmerkmal handelt. Im Streitfall veräußerte die Klägerin jedoch die Pelzmäntel und -jacken ihrer Schwiegermutter, also Privatvermögen. Im weitesten Sinne löste sie eine Sammlung auf. Ihre Verkaufstätigkeiten sind das Ergebnis einer Haushaltsauflösung.

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