BFH: Keine Thesaurierungsbegünstigung bei negativem zu versteuernden Einkommen
Der BFH aht mit Urteil vom 20.3.2017 – X R 65/14 - wie folgt entschieden: Die Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn zwar begünstigungsfähige Einkünfte vorhanden sind, das zu versteuernde Einkommen aber negativ ist.