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Steuerrecht
18.11.2011
Steuerrecht
FG Münster: Keine Tarifermäßigung für Umsatzsteuererstattung

Das FG Münster hat durch Urteil vom 20.10.2011 – 6 K 2201/09 F – entschieden: Umsatzsteuererstattungen für mehrere Veranlagungszeiträume, die in einem Betrag ausgezahlt werden, stellen keine Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar. Eine Steuererstattung habe jedenfalls keinen Entgeltcharakter, da sie nicht als Gegenleistung für eine Leistung des Steuerpflichtigen anzusehen sei. Zudem fehle es am Merkmal der Mehrjährigkeit, da die Tätigkeit der Klägerin – Nutzungsüberlassung von Spielautomaten – gegenüber dem einzelnen Spieler lediglich einen Zeitraum von einigen Minuten oder Stunden umfasse. Das Gericht ließ die Revision zu.
(Newsletter FG Münster vom 15.11.2011)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2901-5 unter www.betriebs-berater.de

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