BFH: Keine Steuerbegünstigung für von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom
Der BFH hat mit Urteil vom 25.9.2013 – VII R 64/11 - entschieden: Einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes steht für die Strommengen keine Steuerbegünstigung zu, die auf dem Betriebsgelände von Mitarbeitern eines anderen, rechtlich selbstständigen Unternehmens zur Erfüllung eines mit diesem Unternehmen abgeschlossenen Werkvertrags verbraucht werden.
Volltext:BB-ONLINE BBL2013-2902-2 unter www.betriebs-berater.de