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Steuerrecht
19.07.2012
Steuerrecht
BFH: Keine Steuerbefreiung für Firmenflugzeuge

Der BFH hat im Urteil vom 28.2.2012 - VII R 9/09 - entschieden: Die Steuerbefreiung für Flugbenzin steht nur Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen zu. Der BFH hat damit die Vorgaben des Urteils des EuGH vom 1.12.2011 - C‑79/10 umgesetzt. Nach Art. 14 Abs. 1 der RL 2003/96/EG haben die Mitgliedstaaten Lieferungen von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt von der Energiesteuer zu befreien. Von privater nichtgewerblicher Luftfahrt ist nach der gemeinschaftsrechtlichen Definition dann auszugehen, wenn das Flugzeug zu anderen als kommerziellen Zwecken genutzt wird. Auf Vorlage des erkennenden Senats hatte der EuGH für diesen Fall entschieden, die im Unionsrecht festgelegte Steuerbefreiung könnten nur zugelassene Luftfahrtunternehmen oder solche Unternehmen in Anspruch nehmen, die Luftfahrt-Dienstleistungen erbringen.


(Quelle: PM BFH vom 18.7.2012)


Volltext des Urt.: //BB-ONLINE BBL2012-1826-2 unter http://www.betriebs-berater.de/

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