BFH: Keine Steuerbefreiung bei Täuschung über Abnehmer bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Der BFH hat durch Urteil voi 11.8.2011 – V R 50/ 09 – entschieden: Beteiligt sich ein Unternehmer vorsätzlich durch Täuschung über die Identität des Abnehmers an einer Umsatzsteuerhinterziehung, um hierdurch die nach der Richtlinie 77/ 388/EWG geschuldete Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsmitgliedstaat zu vermeiden, ist die Lieferung nicht nach § 6a UStG steuerfrei (Anschluss an EuGH-Urteil vom 7.12.2010 – C-285/09, R, EWS 2011, 59, UR 2011, 15).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2517-3 unter www.betriebs-berater.de