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Steuerrecht
05.06.2018
Steuerrecht
FG Köln: Keine Spekulationsteuer auf häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims

Das FG Köln hat mit Urteil vom 20.3.2018 – 8 K 1160/15 - entschieden: Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden.

(Leitsatz der Redaktion)

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