FG Köln: Keine Spekulationsteuer auf häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims
Das FG Köln hat mit Urteil vom 20.3.2018 – 8 K 1160/15 - entschieden: Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden.
(Leitsatz der Redaktion)