BFH: Keine Rückforderung insolvenzrechtlich angefochtener Steuerzahlungen durch Bescheid
Der BFH hat im Beschluss vom 27.9.2012 – VII B 190/11 – entschieden: Der Anspruch auf Rückgewähr in anfechtbarer Weise geleisteter Steuern nach § 143 Abs. 1 InsO ist kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. d. § 37 Abs. 1 AO, sondern ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch. Es ist daher ernstlich zweifelhaft, ob das auf einen solchen Anspruch Geleistete mithilfe eines hoheitlich ergehenden Bescheides zurückgefordert werden kann.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2012-3041-4 unter www.betriebs-berater.de