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Steuerrecht
20.08.2020
Steuerrecht
BFH: Keine Rechnung ohne Leistungsbeschreibung

Der BFH hat mit Urteil vom 12.3.2020 – V R 48/17 - entschieden: Ein Abrechnungsdokument ist keine Rechnung und kann deshalb auch nicht mit der Folge einer Ausübungsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug rückwirkend berichtigt werden, wenn es wegen ganz allgemein gehaltener Angaben (hier „Produktverkäufe“) nicht möglich ist, die abgerechnete Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen.

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