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Steuerrecht
18.01.2018
Steuerrecht
FG Köln: Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung

Das FG Köln hat mit Urteil vom 7.12.2017 – 15 K 1122/16 - wie folgt entschieden:

1. Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, berechtigt dies alleine das Finanzamt nicht zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines „Un“-Sicherheitszuschlags – jedenfalls für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung.

2. Es besteht weder eine gesetzliche noch eine aus der Rechtsprechung ableitbare Pflicht zur Vergabe einer Rechnungsnummer nach einem bestimmten lückenlosen numerischen System.

(Leitsätze der Redaktion)

→ Das FG hat die Revision zugelassen.

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