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Steuerrecht
17.09.2009
Steuerrecht
BFH: Keine Nachrechnung durch Exporteur bei von Behörde falsch berechneter Subvention

Der BFH hat durch Urteil vom 21.7.2009 – VII R 50/06 – entschieden, dass ein Exporteur nicht nachrechnen muss, ob die Behörde die ihm gewährte Ausfuhrerstattung richtig berechnet hat. Der Anspruch der Behörde auf Rückzahlung eines zuviel ausgezahlten Betrags verjährt allerdings nicht bereits nach vier Jahren (dazu nachfolgendes BFH-Urteil VII R 24/06).

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2060-1

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