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Steuerrecht
19.08.2013
Steuerrecht
Bundestag: Keine Mehrwertsteuer auf Müllgebühren

Kernbereiche öffentlichen Handels wie die Müllabfuhr oder die Abwasserentsorgung werden auch in Zukunft mehrwertsteuerfrei bleiben. Die Bundesregierung versichert in einer Antwort (17/14516 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): „Der Kernbereich öffentlichen Handelns - der originär hoheitliche Bereich, in dem es keinen Wettbewerb gibt - wird auch in Zukunft nicht der Umsatzsteuer unterliegen." Dies betreffe insbesondere die Bereiche der klassischen Eingriffsverwaltung sowie die gegenüber dem Bürger erbrachte Entsorgung von Müll aus privaten Haushalten sowie die Abwasserentsorgung. Voraussetzung sei allerdings, dass die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unverändert bleiben würden.

Hintergrund der Anfrage waren Urteile des BFH und des EuGH, nach deren Tenor Leistungen der öffentlichen Hand, die mit denen privater Anbieter vergleichbar sind oder in direktem Wettbewerb mit privaten Anbietern erbracht werden, der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Die Bundesregierung erklärt, sie nehme das Thema angesichts einer erheblichen Verunsicherung im Kommunalbereich ernst. Die Problematik der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand werde bereits seit längerem intensiv mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.

(hib vom 15.8.2013)


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