BFH: Keine Mehrmütterorganschaft im Umsatzsteuerrecht
Der BFH hat durch Urteil vom 30.4.2009 – V R 3/ 08 – an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, nach der es umsatzsteuerrechtlich nicht möglich ist, eine sog. Mehrmütterorganschaft zu bilden. Entscheidend für die Ablehnung einer umsatzsteuerrechtlichen Mehrmütterorganschaft durch den BFH war, dass die Organschaft zur Bildung eines einzigen Unternehmens führen muss. Damit ist eine Eingliederung eines Leistungsanbieters in die Unternehmen mehrerer Gesellschafter (Banken oder Krankenhäuser) nicht zu vereinbaren.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1835-1