Bundesrat: Keine Mehrheit für Änderung der Kapitalertragsteuer
Die Bundesländer haben am 14.12.0212 einem Gesetz, das Unterschiede bei der Kapitalertragsteuer zwischen in- und ausländischen Investoren im Bereich der so genannten Streubesitzdividende beseitigen sollte, die erforderliche Zustimmung versagt (BR-Drs. 736/12 (Beschluss)). Es kann damit nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
(PM Bundesrat vom 14.12.2012)