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Steuerrecht
06.06.2011
Steuerrecht
BayStMinFin: Keine Mediation im Steuerprozess

Der Bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon hält in Übereinstimmung mit den beiden bayerischen Steuerberaterkammern eine Mediation im Finanzgerichtsverfahren weder für zweckmäßig noch für notwendig. Ermessensentscheidungen, die Entscheidungsspielräume als Ansatzpunkt für eine Mediation auftun, seien im Steuerrecht eng begrenzt. Im Übrigen biete der Erörterungstermin oder die mündliche Verhandlung vor dem FG einen geeigneten – und ausreichenden – Rahmen, tatsächliche Verständigungen zum Sachverhalt anzuregen und zu protokollieren. Für ein verpflichtendes Mediationsverfahren im Prozess vor den FG bestehe keine Notwendigkeit. Dabei solle es bleiben. Auslöser für die Debatte sei – wie so häufig – der EU-Gesetzgeber, so der Finanzminister. In den bisherigen Entwürfen eines Mediationsgesetzes ist die Finanzgerichtsbarkeit ausgeklammert. Bayern hat im Bundesrat Mitte März 2011 eine Öffnungsklausel der Länder, Mediation bei den FG einzuführen, mit seinen Stimmen verhindert.
(PM BayStMinFin vom 30.5.2011)

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