BFH: Keine Masseverbindlichkeit bei vorläufiger Eigenverwaltung
Der BFH hat mit Beschluss vom 7.5.2020 – V R 14/19 – wie folgt entschieden:
Der Umsatzsteueranspruch für einen Besteuerungszeitraum, in dem der Unternehmer einem Eröffnungsverfahren mit vorläufiger Eigenverwaltung nach § 270a InsO unterliegt, ist weder nach § 55 Abs. 2 InsO noch nach § 55 Abs. 4 InsO eine Masseverbindlichkeit; auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften kommt nicht in Betracht (Anschluss an BGH vom 22.11.2018 - IX ZR 167/16, BGHZ 220, 243).
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2020-1750-3