BFH: Keine Lohnsteuerpauschalierung für nicht steuerpflichtige Zuwendungen
Der BFH hat mit Urteil vom 16.10.2013 - VI R 57/11 - wie folgt entschieden:
1. § 37b EStG erfasst nur solche betrieblich veranlassten Zuwendungen, die beim Empfänger dem Grunde nach zu einkommensteuerbaren und einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen.
2. § 37b EStG begründet keine weitere eigenständige Einkunftsart, sondern stellt lediglich eine besondere pauschalierende Erhebungsform der Einkommensteuer zur Wahl.