FG Niedersachsen: Keine Körperschaftsteuererstattung an Muttergesellschaft im EU-Ausland (KSt 1999/2000)
Das FG Niedersachsen hat im Urteil vom 21.6.2012 – 6 K 43/11 – entschieden: Anders aber als im Fall der Kapitalertragsteuer auf grenzüberschreitende Ausschüttungen, bei der sich die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf Dividenden, die an in anderen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften ausgeschüttet werden, für die Ausübung ihrer Steuerhoheit entschieden hat (vgl. Art. 13 Abs. 2 DBA Niederlande), hat die Bundesrepublik Deutschland im vorliegenden Fall ihr ureigenes Besteuerungsrecht zur Besteuerung der Gewinne der inländischen Tochtergesellschaft wahrgenommen (Art. 5 DBA Niederlande). Wenn man den Staat der Tochtergesellschaft – hier die Bundesrepublik Deutschland – verpflichten würde (evtl. wegen der von der Muttergesellschaft erzielten Verluste), die von der Tochtergesellschaft auf die von ihr erzielten Gewinne gezahlten Steuern zu erstatten, würde der Staat der Tochtergesellschaft verpflichtet, die vorgenommene Besteuerung der auf seinem Territorium erzielten Gewinne rückgängig zu machen.
(Quelle: PM FG Niedersachsen vom 15.8.2012)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2145-5 unterwww.betriebs-berater.de
--> Zum neuen DBA NL erscheint in Heft 36 ein Beitrag von Böing/Prang.