BFH: Keine KfzSt-Befreiung für nur zum Wegebau verwendete Fahrzeuge einer Anstalt des öffentlichen Rechts
Der BFH hat imUrteil vom18.1.2012 – II R 31/10 – entschieden: Von einer Anstalt des öffentlichen Rechts gehaltene und auf sie zugelassene Fahrzeuge sind auch dann nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn sie ausschließlich im Auftrag einer Gemeinde zum Wegebau verwendetwerden.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1505-4 unter www.betriebs-berater.de