FG Köln: Keine Kfz-Steuerbefreiung für einen Unimog
Das FG Köln hat mit Urteil vom 5.3.2013 - 6 K 745/11 - entschieden, dass ein Unimog keine Zugmaschine i. S. d. KfZStG ist und daher nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Ein Unimog „Universal-Motor-Gert“ sei ein universell einsetzbarer, allradgetriebener Kleinlastwagen und Geräteträger, der bei drei Sitzplätzen und einer Ladefläche mit Zuladungsmöglichkeit von 3 000 kg auch der Beförderung von Personen und Gütern diene. Das Fortbewegen von Lasten durch das Ziehen von Anhängern stehe hierbei nicht ausreichend im Vordergrund.
(Quelle: PM des FG Kln vom 2.12.2013)