BFH: Keine Kapitalertragsteuer bei obligationsähnlichen Genussrechten – Anfechtung der Steueranmeldung durch Vergütungsgläubiger
Der BFH hat mit Urteil vom 12.12.2012 - I R 27/12 - wie folgt entschieden: Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 1.1.2009 erworbenen obligationsähnlichen Genussrechten unterliegen auch nach Einführung der Abgeltungsteuer nicht dem Kapitalertragsteuerabzug.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2006-2 unter www.betriebs-berater.de
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