BFH: Keine Jahreswagenbesteuerung auf der Grundlage der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers
Durch Urteil vom 17.6.2009 – VI R 18/07 – hat der BFH entschieden, dass die in den unverbindlichen Preisempfehlungen der Automobilhersteller angegebenen Verkaufspreise nicht stets geeignet seien, die von Arbeitnehmern zu versteuernden Vorteile aus einem Jahreswagenrabatt zu bestimmen. Denn sie gäben den Angebotspreis nicht zutreffend wieder. Dieser sei der Preis, zu dem das Fahrzeug im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten werde. Nach Berücksichtigung gesetzlicher Abschläge und Freibeträge für Jahreswagen ergebe sich ggf. kein lohnsteuerlicher Vorteil mehr.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1891-3