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Steuerrecht
17.01.2008
Steuerrecht
BFH: Keine Grunderwerbsteuerfreiheit für Grundstücksübertragung durch Gesellschafter auf Kapitalgesellschaft - keine freigebige Zuwendung

Im Urteil vom 17.10.2007 - II R 63/05 machte die Klägerin - eine gemeinnützige GmbH, deren Gesellschafter ein gemeinnütziger Verein ist, geltend, die unentgeltliche Bestellung eines Erbbaurechts durch ihre Gesellschafterin auf sie sei grunderwerbsteuerfrei gemäß § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG. Der BFH hat entschieden, dass die unentgeltliche Bestellung eines Erbbaurechts im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses keine Schenkung im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes ist und damit nicht gemäß § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei ist.

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