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Steuerrecht
25.01.2011
Steuerrecht
FG Münster: Keine GewSt-Befreiung für gewerbliche Verpachtung einer Immobilie an Alten- und Pflegeheim

Das FG Münster hat im Urteil vom 18.11.2010 – 3 K 1272/08 G, F – entschieden, dass für die gewerbliche Verpachtung einer Immobilie an ein Alten- und Pflegeheim die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG keine Anwendung findet, sofern zwischen den Vertragsbeteiligten keine Betriebsaufspaltung besteht. Zwar werde bei einer Betriebsaufspaltung die Gewerbesteuerbefreiung für das Betriebsunternehmen aufgrund des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens auch auf das Besitzunternehmen übertragen. Allerdings bestehe im Streitfall nur eine Betriebsaufspaltung zwischen der Klägerin und der zwischengeschalteten Schwestergesellschaft, nicht aber auch zur Betreiberin des Alten- und Pflegeheims. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

unter www.betriebs-berater.de
 
(PM FG Münster vom 15.12.2010)

siehe Zusatzcontent rechts

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