BFH: Keine Gemeinnützigkeit eines ausgegliederten Krankenhauslabors
Eine von gemeinnützigen Krankenhausträgern gegründete GmbH, die die Laborleistungen für die Krankenhäuser erbringt, verfolgt selbst nicht unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke.
BFH, Urteil vom 6.2.2013 – I R 59/11
Volltext:BB-ONLINE BBL2013-1685-3 unter www.betriebs-berater.de