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Steuerrecht
12.07.2013
Steuerrecht
BFH: Keine Gemeinnützigkeit eines ausgegliederten Krankenhauslabors

Eine von gemeinnützigen Krankenhausträgern gegründete GmbH, die die Laborleistungen für die Krankenhäuser erbringt, verfolgt selbst nicht unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke.
BFH, Urteil vom 6.2.2013 – I R 59/11
Volltext:BB-ONLINE BBL2013-1685-3 unter www.betriebs-berater.de

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