BFH: Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
Der BFH hat mit Urteil vom 25.1.2017 – II R 26/16 – wie folgt entschieden: Eine nichtrechtsfähige Stiftung unterliegt nicht der Ersatzerbschaftsteuer.
Der BFH hat mit Urteil vom 25.1.2017 – II R 26/16 – wie folgt entschieden: Eine nichtrechtsfähige Stiftung unterliegt nicht der Ersatzerbschaftsteuer.