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Steuerrecht
14.02.2012
Steuerrecht
BR: Keine Einigung über Steuerentlastung

Der Bundesrat hat sich auf seiner Sitzung am 10.2.2012 nicht auf die für 2013 und 2014 geplante Entlastung der Steuerzahler einigen können. Im Bundesrat gab es ein „Patt": Weder konnten sich die Bundesländer durchsetzen, die gegen die bisherigen Gesetzesentwürfe sind, noch diejenigen, die dafür sind. Ohne die Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetzeswerk nicht in Kraft treten. Die Beratungen im Bundestag haben noch nicht einmal begonnen; die erste Lesung ist für den 1.3.2012 geplant. Daher ist offen, ob es noch zu einer Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags kommt (geplant: zum 1.1.2013 auf 8 130 Euro und zum 1.1.2014 auf 8 354 Euro, insgesamt Erhöhung um 350 Euro; vgl. BR-Drs. 64/12).

Ferner soll es zu einer Änderung des Einkommensteuertarifs kommen, mit der ein Ausgleich für die stärkere Belastung aus dem Zusammenspiel Inflation, Lohnausgleich und der sog. „kalten Progression" geschaffen werden soll (BR-Drs. 847/11).

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