FG Düsseldorf: Keine Besteuerung des Rentenbarwerts einer Pensionszusage bei Übertragung auf eine andere GmbH
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 13.7.2017 – 9 K 1804/16 E - wie folgt entschieden:
1. Ohne das Wahlrecht, den Ablösungsbetrag alternativ an sich auszahlen zu lassen, war der Anspruch des Arbeitnehmers auf die künftigen Pensionszahlungen nicht wirtschaftlich erfüllt, so dass kein Zufluss bewirkt wurde.
2. Kommt es zu keiner Zahlung mangels ausreichender Liquidität, findet der Übergang „nur auf dem Papier“ statt.
3. Ein Zufluss des Rentenbarwerts der bestehenden Verpflichtung findet nicht statt.
(Leitsätze der Redaktion)
→ Das FG hat die Revision nicht zugelassen.