FG Düsseldorf: Keine Berufung auf Vollzugsdefizit bei Wahl der Steuerklassen- Kombination III/V
Das FG Düsseldorf hat durch Urteil vom 17.3.2010 – 15 K 2978/08 E – entschieden: Steuerpflichtige können sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es bei der Steuerklassen- Kombination III/V bekanntermaßen zur Steuernachzahlung komme, ein Großteil der Steuerpflichtigen dennoch keine Steuererklärung abgebe und dies von der Finanzverwaltung nicht unterbunden werde. Das FG konnte kein verfassungsrechtlich bedeutsames Vollzugsdefizit feststellen. Selbst wenn „wesentliche Erhebungsdefizite“ vorlägen, führe dies allein nicht zur Verfassungswidrigkeit. Außerdem sei den Finanzämtern eine vollständige Auswertung des Kontrollmaterials weder möglich noch sei dies rechtlich geboten.
(PM FG Düsseldorf vom 29.4.2010)