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Steuerrecht
25.10.2017
Steuerrecht
BFH: Keine Begünstigung von Sanierungsgewinnen vor Inkrafttreten des § 3a EStG

Der BFH hat mit Urteil vom 23.8.2017 – X R 38/15 - wie folgt entschieden: Wenn ein Sanierungsgewinn dadurch entstanden ist, dass die Schulden vor dem 9. Februar 2017 erlassen worden sind, kommt weder eine Einkommensteuerbefreiung dieses Sanierungsgewinns nach § 3a EStG n.F. noch eine Billigkeitsmaßnahme nach den BMF-Schreiben vom 27. März 2003 (BStBl I 2003, 240) oder vom 27. April 2017 (BStBl I 2017, 741) in Betracht.

 

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