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Steuerrecht
26.01.2011
Steuerrecht
BFH: Keine Aufrechnung in kritischer Zeit vor Insolvenzeröffnung

Der BFH hat im Urteil vom2.11.2010 – VII R 6/10 – entschieden: Die Verrechnung von Insolvenzforderungen des FA mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners ist, sofern bei Erbringung der Leistungen des vorläufigen Insolvenzverwalters die Voraussetzungen des § 130 InsO oder des § 131 InsO vorgelegen haben, unzulässig (Änderung der Rechtsprechung). Der erkennende Senat hatte in seinem Urteil vom 16.11.2004 – VII R 75/ 03 (BStBl. II 2006, 193) noch anders entschieden; er hat sich nach dem anderslautenden Urteil des BGH vom 22.10.2009 – IX ZR 147/06 (HFR 2010, 413) aber in der vorliegenden Entscheidung nunmehr derAuffassung desBGHangeschlossen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-277-4

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