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Steuerrecht
18.04.2019
Steuerrecht
BFH: Keine Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf das Verhältnis von Steuerbescheid und Zinsbescheid

Der BFH hat mit Urteil vom 16.1.2019 – X R 30/17 - entschieden:

1. Die für Folgebescheide geltende Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO wird im Verhältnis vom Einkommensteuerbescheid zum Zinsbescheid gemäß § 233a AO durch die speziellen Regelungen in § 239 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 AO verdrängt.

2. Ergeht hingegen ein Zinsbescheid als Folgebescheid eines Zins-Grundlagenbescheids, endet die Festsetzungsfrist für den Zinsbescheid nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Zins-Grundlagenbescheids.

 

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