BFH: Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis
Der BFH hat im Urteil vom6.4.2011 – IX R 61/10 – entschieden: Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind nicht anzuwenden, wenn objektiv wertlose Anteile aus buchungstechnischen Gründen zu einem symbolischen Kaufpreis (z. B. von 1 Euro) veräußertwerden.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1877-5 unter www.betriebs-berater.de
Die beiden vorstehenden Urteile des IX. Senats betreffen noch das Streitjahr 2002.