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Steuerrecht
12.01.2012
Steuerrecht
BFH: Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung

Der BFH hat im Urteil vom 22.11.2011 - VII R 22/11 - entschieden: Im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung nach § 2 Nr. 1 UmwG geht die dem übertragenden Rechtsträger nach § 9 Abs. 3 StromStG erteilte Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom nicht auf den übernehmenden Rechtsträger über, sondern erlischt mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-153-2

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