FG Düsseldorf: Keine steuerpflichtige Sachausschüttung durch Zuteilung der Aktien der Hewlett-Packard Enterprise Company im Rahmen des „Spin-offs“ der Hewlett-Packard Incorporated
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.1.2019 – 13 K 2119/17 E - entschieden:
1. Anzuwenden sind die einkommensteuerrechtlichen Sondervorschriften für Kapitalmaßnahmen.
2. Der von der HPI durchgeführte „Spin-off“ ist eine Abspaltung im Sinne dieser Sondervorschriften; diese Abspaltung löst im Zeitpunkt der Zuteilung der Aktien keine Besteuerung aus.
3. Bei der „Abspaltung“ ist – entgegen der Verwaltungsanordnung der Finanzverwaltung, wonach bei einer Abspaltung von einem nicht im EU/EWR-Raum ansässigen Unternehmen die ISIN des abspaltenden Unternehmens erhalten bleiben müsse – die Vergabe einer neuen ISIN für die lediglich umbenannte Gesellschaft unschädlich.
(Leitsätze der Redaktion)