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Steuerrecht
27.03.2013
Steuerrecht
BFH: Kein mehrfacher „Sockelbetrag" von 1 Mio. Euro gem. § 10d Abs. 2 EStG im mehrjährigen Besteuerungszeitraum nach § 11 Abs. 1 KStG

Der BFH hat mit Urteil vom 23.1.2013 - I R 35/12 - wie folgt entschieden: Auch im mehrjährigen Besteuerungszeitraum der Abwicklung einer Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 1 KStG ist der sog. Sockelbetrag der Mindestbesteuerung von 1 Mio. Euro (§ 10d Abs. 2 Satz 1 EStG) nur einmal und nicht mehrfach - für jedes Kalenderjahr des verlängerten Besteuerungszeitraums - anzusetzen.

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