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Steuerrecht
20.01.2014
Steuerrecht
FG Münster: Kein grunderwerbsteuerliches Konzernprivileg, wenn Anteile im Privatvermögen gehalten werden

Das FG Münster hat mit Urteil vom 15.11.2013 -8 K 1507/11 GrE - wie folgt entschieden: Die Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG (sog. Konzernprivileg)greiftbeiderVerschmelzungeiner GmbH auf ihre Alleingesellschafterin nicht ein, wenn diese die Gesellschaftsanteile im Privatvermögen hält. Das hat das FG Münster entschieden. Zwar werde Grunderwerbsteuer für Umwandlungsvorgänge gemäß § 6a GrEStG nicht erhoben. Die weitere gesetzliche Voraussetzung, dass an dem Vorgang ein „herrschendes Unternehmen“ und eine hiervon „abhängige Gesellschaft“ beteiligt seinmüssen, sei jedoch nicht erfüllt, da die Anteile an der GmbH im Privatvermögen gehalten wurden. Die in diesem Zusammenhang umstrittene Frage, ob § 6a GrEStG Anwendung findet, wenn durch die Umwandlung der Konzernverbund endet, konnte das FG offen lassen.

--> Das FG hat die Revision zugelassen.

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