BFH: Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit sog. „Coaster-Bahn“ (Schlittenbahn)
Der BFH hat mit Urteil vom 20.2.2013 - XI R 12/11 - wie folgt entschieden: Die mit einer sog. „Coaster-Bahn“, bei der die Fahrtkunden auf schienengebundenen Schlitten zu Tal fahren, erbrachten Umsätze sind umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistungen und unterliegen daher nicht dem ermäßigten Steuersatz.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-1557-4 unter www.betriebs-berater.de