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Steuerrecht
10.01.2011
Steuerrecht
BFH: Kein deutsches Besteuerungsrecht für in die USA gezahlte nachträgliche Sondervergütungen

Der BFH hat im Beschluss vom 8.11.2010 – I R 106/09 – entschieden: Die Pension, die der zwischenzeitlich in den USA ansässige ehemalige Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer inländischen KG für seine frühere Geschäftsführertätigkeit bezieht, kann nach Art. 18 Abs. 1 DBA-USA 1989 a. F. unbeschadet des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 zweiter Halbsatz EStG 1997 nur in den USA besteuert werden. § 50d Abs. 10 i. V. m. § 52 Abs. 59a S. 8 EStG 2002 i. d. F. des JStG 2009 ändert daran nichts.
 
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-86-3
 
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