R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
05.08.2011
Steuerrecht
BFH: Kein behördliches Ermessen bei Versagung der Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen die Tierschutzrichtlinie

Der BFH hat durch Urteil vom 17.5.2011 – VII R 40/10 – entschieden: Ist aufgrund „sonstiger Informationen“ i. S. d. Art. 5 Abs. 3 VO Nr. 615/98 anzunehmen, dass ein zum Transport lebender Rinder eingesetztes Transportmittel zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht den Anforderungen unionsrechtlicher Tierschutzbestimmungen entsprach, trägt der Ausführer die Feststellungslast dafür, dass die am Transportmittel festgestellten Mängel später nicht mehr vorlagen. Gelingt dieser Nachweis nicht, ist die Ausfuhrerstattung zu versagen. Die unionsrechtlichen Vorschriften räumen dem HZA insoweit kein gerichtlich nur beschränkt überprüfbares Ermessen ein.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1941-3 unter www.betriebs-berater.de

stats